Antworten auf häufige Fragen

14. Kann ich auch einen Kurs absagen oder umbuchen, z.B. weil ich doch nicht frei bekomme?

Eine Umbuchung oder Absage ist natürlich möglich. Allerdings fällt dabei eine Bearbeitungsgebühr an.
Absage: Bei schriftlicher Absage des angemeldeten Kurses bis 8 Wochen vor Kursbeginn berechnen wir eine Verwaltungsgebühr i. H. von 10 €. Bei Absage des angemeldeten Kurses 8 bis 4 Wochen vor Kursbeginn fallen 60%, bei weniger als 4 Wochen oder Nichterscheinen am Kursort 80% der Kursgebühr als Stornogebühr an. Im Krankheitsfall fallen, nach Vorlage eines ärztlichen Attestes, 50 € Stornogebühr an. Kursplatzbewerber können Kursplätze nicht untereinander tauschen.
Umbuchung: Bei Umbuchung des angemeldeten Kurses bis 8 Wochen vor Kursbeginn berechnen wir eine Verwaltungsgebühr i. H. von 10 €. Bei Umbuchung des angemeldeten Kurses 8 bis 4 Wochen vor Kursbeginn fallen 60%, bei weniger als 4 Wochen 80% der Kursgebühr als Umbuchungsgebühr an. Im Krankheitsfall fallen nach Vorlage eines ärztlichen Attestes 50 € Umbuchungsgebühren an.
Die gutgeschriebene Kursgebühr wird auf den neuen Kurs umgebucht. Sie erhalten nach erfolgter Umbuchung der Kursgebühr eine Kurszusage nach Umbuchung zugesendet. Die umgebuchte Kursgebühr ist dieser Kurszusage nach Umbuchung zu entnehmen.
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